People-Pictures: Unsere AGB´S
I. Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von People-Pictures durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von People-Pictures durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass People-Pictures diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
- Soweit People-Pictures Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die People-Pictures nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- People-Pictures ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Unsere Zufiedenheitsgrantie für Bewerbungsfotos & Passbilder:
(I) Unsere Zufiedenheitsgarantie stellt keinen rechtlichen Anspruch des Kunden dar. Sie ist eine freiwillige Qualitätskontrolle von People-Pictures.
(II) Art und Umfang der Zufriedenheitsgarantie obliegen dem Fotografen.
III. BUCHUNG, STORNIERUNG & TERMINÄNDERUNG - AUSFALLPAUSCHALE
- Ein verbindlicher Buchungsauftrag kommt zustande sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:
Es liegen von ihnen folgende Daten vor:- Name, Anschrift (Straße, PLZ, Ort), E-Mail Adresse,
- Ihr Buchungsauftrag wurde auch People-Pictures telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
- Ist eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt liegt kein verbindlicher Buchungsauftrag vor.
- Stornierung einer Buchung- zeitlicher Rahmen:
Sortierungen oder Terminänderungen müssen spätestens bis zu 2 Stunden vor dem Termin erfolgen. - Ausfallpauschale bei verspäteter Stornierung
Wenn sie ihre Buchung nicht mind. zwei Stunden vor dem Fotoshootings-Termin stornieren sind sie zur Zahlung einer Ausfallpauschale in Höhe von 19,90 € verpflichtet.
Stornierungen oder Terminänderungen können nur telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
IV. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Der Fotograf versucht durch sein Fachwissen das Model professionell vor der Kamera anzuleiten. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Fehler bei der Aufnahme die durch das Model und die gewählte Pose entstehen.
V. Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung und für den von Kunden gegenüber dem Fotografen angegebenen Zweck.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 75% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterial zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s /-n der angegeben hat oder welche/-s /-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zu Verfügung gestellt worden ist.
- Jede über Ziffer 3. Hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbeitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
- Jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD Disketten, Festplatten USB-Medien, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit diese nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziffer III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, Disketten, USB-Medien oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
- Bewerbungsfotos: Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht der Bewerbungsfotos für schriftliche Bewerbungen, digitale Bewerbungen oder zur Bereitstellung des Bildmaterials auf Bewerbungsportalen. Grundsätzlich sind hiervon Karriere-Netzwerke wie XING oder LinkedIn oder andere Internet-Plattformen ausdrücklich ausgenommen. Möchte der Kunden seine Bewerbungsfotos auch auf Online-Protalen bereit stellen, ist das im Vorfeld dem Fotografen bekannt zu geben. Jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbeitung oder Veröffentlichung unter Ziffer 6 angegebenen Karriere Netzwerken oder Social Media Plattformen (facebook, pinterest, instagramm, twitter usw) ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
- für eine Verwendung der Fotos auf Portalen wie in Ziffer 6 angegeben, bedingen einen Aufschlag von mindestens 25% auf das jeweilige Grundhonorar
- oder
- ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „[Michael Kunz]“ bzw. „[People-Pictures]“ oder „[www.people-pictures.de]“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Die Entscheidung darüber ist im Vorfeld mit dem Fotograf zu treffen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
- Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „[Michael Kunz]“ bzw. „[People-Pictures]“ oder „[www.people-pictures.de]“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
VI. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechendes unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
VII. Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gem. Ziff. III 3. Oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist diese schriftlich zu vereinbaren.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Honorar gemäß V. 1. AGB aus auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das im Auftrag gegebene und geleiferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich eine abweichende Vereinbarung ein Honorar von mindestens 90,00 EUR pro Aufnahme an.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber umstrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung bestritten aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VIII. Rückgabe des Bildmaterials
- Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
- Überlässt der Fotograf mit Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zu Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotograf schriftlich bestätigt worden ist.
- Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transportes bis zum Eingang beim Fotografen.
IX. GeschenkGutscheine
- Geschenkgutschein werden von People-Pictures grundsätzlich in digitaler Form und unbefristet ausgegeben.
- Die Gültigkeit unser Gutscheine ist laut Gesetz auf 3 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist People-Pictures nicht mehr zur Annahme des Gutscheins verpflichtet. Geschieht nach dieser Frist eine Annahe auf Kulanz (im Ermessen von People-Pictures) und haben sich die Preise erhöht, ist der Differnezbetrag vom Kunden zu bezahlen.
- Pro Shooting/Termin kann nur ein Gutschein pro Kunde eingelöst werden
- Gutscheine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung eingelöst werden. Bei der Terminvereinbarung ist der Gutschein anzugeben.
- Ein gültiger Gutschein muss um erfolgreich eingelöst werden folgendes enthalten:
- Geld oder Wert oder Dauer des Shooting-Pakets oder der Dienstleistung, Ausstellungsdatum
- Geschenkgutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen oder Gutscheinen kombiniert werden.
- Eine Teileinlösung ist nur bei Wertgutscheinen möglich. Geschenkgutscheine die für bestimmte Dienstleitungen ausgestellt wurden können nicht in Teilen eingelöst werden.
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
X. VERTRAGSSTRAFE, BLOCKIERUNG, SCHADENSERSATZ
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigen Urheberrechtsvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
- Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. VI. 1 oder 2. Gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen i. H. v.:
- 0,25 EUR pro Tag und Bild für s/w- oder Colorabzüge oder Dia-Duplikate
- 1,00 EUR pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
- Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von:
- 40,00 EUR pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- 125,00 EUR pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- 250,00 EUR pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat.
- 500,00 EUR pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigung sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeiten herabzusetzen. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
- Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
XI. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftragsgebers können gespeichert werden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich wiederspricht.
- Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XII. Widerrufsrecht , Rücktritt vom Vertrag, Recht auf Nachbesserung
- Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn das Unternehmen People-Pictures die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vorher seine Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt hat.
- Hat die Leistungserbringung zum größten Teil statt gefunden durch Abschluss des Fotoshootings oder durch die Bildauswahl des Kunden, erlischt das Recht auf Widerruf. Hierzu zählt das Shooting hat bereits statt gefunden und der anschließende Bildauswahl Prozess wurde vom Kunden mit einer Auswahl des gewünschten Bildmaterial zufriedenstellend abgeschlossen.
- Das Recht auf Nachbesserung bleibt hiervon unberührt.
- Widerruft der Verbraucher den Vertrag vor der vollständigen Erfüllung, also wenn das Recht noch nicht erloschen ist, schuldet er Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Teilleistungen, wenn er vom Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
- Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach der Übergabe bekannt gegeben werden. Versteckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden ansonsten gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß mängelfrei angenommen.
- Ist der Kunde nach Lieferung des fertig entwickelten und bearbeiteten Bildmaterials mit den gelieferten Fotos oder der Bearbeitung der Bilder nicht voll zufrieden hat der das Recht auf Nachbesserung durch Bildbearbeitung.
- Dem Kunden steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn People-Pictures die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (z.B. Pose, Blickrichtung, Gesichtsausdruck, Körperhaltung des Models). Mängel am entstandene Bildmaterial können vom Kunden gegenüber dem Fotografen nur in Hinsicht auf: Schärfe, Farben, Auflösung, Belichtung oder anderer technischer Aspekte geltend gemacht werden.
XIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.